Fördermöglichkeiten
Fachstellen für pflegende Angehörige
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fördert Fachstellen für pflegende Angehörige über das "Bayerische Netzwerk Pflege" (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ vom 7. Januar 2015 (AllMBl. S. 56), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 1. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 726) geändert worden ist)
Zum 31.12.2022 ist eine Änderung der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ in Kraft getreten. Die Änderung der Förderrichtlinie wurde am 21.12.2022 im Bayerischen Ministerialblatt verkündet. Sie können diese wie folgt finden:
Änderungsbekanntmachung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-726/
Konsolidierte Fassung der Richtlinie: Diese ist unter dem bisherigen Link https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV294809, veröffentlicht.
Pflegestützpunkte
"Regelförderung" von Pflegestützpunkten:
Mit Inkrafttreten der Änderung der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 11.11.2020, Az. 42-G8300-2020/695, zum 31.12.2020 können Kommunen eine Regeförderung von Pflegestützpunkten erhalten. Die aktuelle Fassung des "Bayerischen Netzwerk Pflege" finden Sie hier.
Einmalige Förderung zur Anschubfinanzierung für die Errichtung eines neuen Pflegestützpunktes sowie die Förderung der Vernetzungsarbeit und des Wissenstransfers:
Zweck der Förderung ist es vor allem, den Aufbau von neuen Pflegestützpunkten zu unterstützen sowie die Vernetzung und den Wissenstransfer aller Pflegestützpunkte zu stärken.
Weitere Informationen zur Förderung von Pflegestützpunkten finden Sie hier.